Recht und Musik

Informationen von Rechtsanwalt Kai Pasemann - Rechtsanwalt und Musiker

Urheber, Verwerter, Konsumenten - im Musikbusiness Beteiligte:

- Urheber :

Der Komponist / Textdichter erhält Ausschüttungen von der GEMA, wenn er bei dieser als Mitglied gemeldet ist und die Werke angemeldet sind. Bei Rechteabtretung an einen Verlag erhält dieser neben dem Urheber Ausschüttungen, welche ohne besondere Vereinbarung  ( und entsprechender Mitteilung an die GEMA ) 40% betragen.             

Die Höhe der Ausschüttungen wird in einem komplizierten Verfahren bestimmt ; bei einer ca. 60 - minütigen Popmusik CD können zB. der verlagsfreie Komponist und Textdichter je mit ca. 0,50 EUR pro gefertigter CD rechnen ...

Die GEMA kümmert sich nur um die Einziehung und Verteilung der Tantiemen, während sich der Urheber/der Verlag um die Wahrung seiner Rechte (zB. Plagiatsfall) kümmern muss. Die Aufnahme gebühr beträgt zZt. 104,40 € und der jährliche Beitrag 50,00 €. Jeder Urheber muss selbst einen Vertrag abschließen; eine Band kann nicht GEMA-Mitglied werden. Einmal Mitglied, sind sämtliche Werke GEMA-pflichtig. Ein GEMA-Mitglied muss auch bei Wiedergabe seiner Werke die Nutzung bei der GEMA anmelden; hierzu gibt es Sonderregeln für die Eigenpräsentation von Mitgliedern.



- ausübender Künstler:

Der ausübende Künstler ist oft zugleich Urheber. Soweit der Werke vorgetragen werden, die nicht selbstkomponiert sind, muss bedacht werden, dass grundsätzlich bei einer veränderten Wiedergabe (Bearbeitung , Coverversion) die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt werden muss. Zudem ist zu beachten, dass in jedem Falle die öffentliche Wiedergabe vergütungspflichtig ist (meist GEMA).

Der ausübende Künstler erhält seine Vergütung (Gage) von seinen Auftraggebern, zB. den Konzertveranstaltern. Er hat die Möglichkeit, günstig in der Künstlersozialkasse kranken- und rentenversichert zu sein.

Er kann zudem Mitglied der GVL werden und von dort Ausschüttungen erhalten. 

- Tonträgerindustrie, Sendeanstalten, Veranstalter :

Die Musikindustrie ermöglicht dem ausübenden Künstler seine Darbietung den Konsumenten zu übermitteln und verbreitet die Werke. Sie bezahlt neben der einzelvertraglich mit dem ausübenden Künstler vereinbarten Entgelte (Lizenzen) an die GEMA Tantiemen. Die Finanzierung erfolgt durch Tonträgerverkäufe (Tonträgerindustrie), Werbeeinnahmen (Sendeanstalten), Eintrittsgelder (Veranstalter).

Die Tonträgerindustrie besteht insbesondere aus der Plattenfirma, (Vertrag mit Künstler), dem Presswerk   (GEMA - Tantieme), dem Vertrieb und dem Einzelhandel.

Auch die Plattenfirma, Veranstalter und der Produzent können GVL - Berechtigte werden. Die GVL vereinnahmt Gelder insbesondere aus Vergütungen für die Sendung von Darbietungen (Hörfunk, Fernsehen), öffentliche Wiedergabe in Gaststätten, Diskotheken, usw., und private Vervielfältigung Tonträgern  (, zB. Gerätehersteller sind vergütungspflichtig).

- Konsument:

Was bezahlt der Verbraucher, wenn er eine CD erwirbt ? - Erklärung anhand eines groben Beispielsfalles: 

Der Konsument zahlt für eine CD für 15,00 EUR an den Einzelhändler, welcher zunächst 19 % MWSt ans Finanzamt abführt und für sich ca. EUR 4,00 einbehält. Der Vertrieb erhält ca. EUR 10,00 und leitet ca EUR 7,00 an die Plattenfirma weiter. Diese bezahlt ans Presswerk und die GEMA ca. EUR 2,00. Der verbleibende Rest (EUR 5,00) wird für Personalkosten, Werbung, Produktionskosten, Künstlervergütung und natürlich eigenen Gewinn der Firma verwandt. Die Zahlen variieren, je nachdem, was jeweils einzelvertraglich vereinbart wurde und wie hoch die Auflage ist...

Der Kaufpreis beinhaltet nicht das Recht die CD kommerziell zu vervielfältigen (zB. online zu veröffentlichen), allenfalls Privatkopien sind zulässig. Vorsicht ist insbesondere geboten beim Upload von urheberrechtlich geschütztem Material (Musik, Filme, Kartenmaterial), da Abmahnungen drohen und letztlich eine Straftat vorliegen kann .